wohnen

Im gesamten Bundesgebiet in Städten ab 10.000 Einwohner und einer Größenordnung von mindestens 6 Wohneinheiten je Wohnhaus, nur als Bestandsimmobilien ab Baujahr 1960, auch Wohnhochhäuser, keine reinen Sanierungsobjekte, keine öffentlich geförderten Immobilien, keine Erbpachtgrundstücke.